 Dagegen erscheint dem Gericht die Aussage von M.________ in der Hauptverhandlung als wertlos, wonach Q.________ ihm gegenüber eingeräumt habe, er habe A.________ fälschlicherweise belastet. Es ist nämlich nicht einzusehen, welches Motiv Q.________ gehabt haben sollte, A.________ fälschlicherweise zu belasten, denn dadurch konnte er für sich nichts gewinnen.