Seine anlässlich der Einvernahme vom 17. Dezember 2019 gestellte Gegenfrage, ob es verboten sei, Geld zu haben, stellt ein Ausweichmanöver dar und ist bezeichnend für das Aussageverhalten des Beschuldigten dazu. Dass ein Geldbetrag dieser Höhe, nämlich rund CHF 24'000.00, nicht einfach so abgehoben bzw. gewechselt wird, ist