in der Schweiz kein eigenes Konto eröffnete, sondern seine Geldwechsel und -transaktionen teilweise über M.________ ausführen liess sowie innerhalb weniger Tage diverse Geldwechselgeschäfte in verschiedenen Bankfilialen und Poststellen tätigte, spricht dafür, dass er unangenehme Fragen hinsichtlich Herkunft des Geldes vermeiden wollte. Es ist auch nicht glaubhaft, dass er nicht wissen wollte, wem die CHF 24‘000.00 gehörten und einräumte, die Quittungen sein [recte: seien] möglicherweise von jemandem im Auto vergessen worden, als er von der Kantonspolizei auf die Herkunft des Geldes und die Quittungen angesprochen wurde (p. 617).