__ für ihn einbezahlt hatte, gab A.________ zunächst an, es seien gesamthaft etwa CHF 5‘000.00 bis CHF 6‘000.00 gewesen (p. 561). Gemäss Rapport des Grenzwachtkorps wurden bei der Einreise von A.________ und P.________ am 20.08.2015 in die Schweiz diverse Quittungen vom am 13.08.2015 und 17.08.2015 vollzogenen Geldwechselgeschäften in diversen Bankfilialen und Poststellen der Region G.________ von gesamthaft rund CHF 24‘000.00 feststellt (p. 616). Dass A.________ in der Schweiz kein eigenes Konto eröffnete, sondern seine Geldwechsel und -transaktionen teilweise über M.