Sie müssen mir sagen, ob Sie Beweise haben und worum es geht vor allem.» (pag. 519, Z. 142 f.). Etwas später gab der Beschuldigte auf die Frage, was er zum Vorwurf sage, er habe Betäubungsmittel an andere Personen abgegeben, zu Protokoll, er wisse nicht, wovon gesprochen werde, «Sie müssen konkreter werden.» (pag. 520, Z. 171). Mit Antworten wie diesen offenbarte der Beschuldigte, dass er genauestens wusste, worum es geht, vorab jedoch stets versuchte, den Wissensstand der Ermittlungsbehörde zu eruieren. Für die stetig wechselnden Aussagen des Beschuldigten mögen zudem auch diejenigen anlässlich der Einvernahme vom 21. September 2016 als Beispiel dienen (547 ff.).