14 Bezeichnend ist auch das Aussageverhalten des Beschuldigten anlässlich seiner Hafteröffnung vom 8. September 2016. Dort gab er zu Protokoll, was folgt: «Sie sollten mir sagen, was Sie gegen mich haben und ich sage, ob ich schuldig bin oder nicht. […] Sagen Sie mir, was Sie gegen mich haben.» (pag. 43, Z. 199 ff.). Auf Frage, ob er in der Vergangenheit schon mal Betäubungsmittel an andere Personen abgegeben habe, antwortete der Beschuldigte: « […] Ich möchte wissen, worum es geht, Sie müssen nicht drum herumreden. Sie müssen mir sagen, ob Sie Beweise haben und worum es geht vor allem.»