12 C.________ dem Beschuldigten die Jacke gegeben haben will, zumal er selber aussagte, die Hutablage sei beim Öffnen des Kofferraums nach oben gegangen (pag. 4056). C.________ muss aufgrund dieser Schilderungen den Beschuldigten gesehen haben, bestritt dies jedoch in seinen Einvernahmen jeweils. Er wollte den Beschuldigten nicht identifizieren. Es gilt sich im Übrigen auch hier wiederum zu fragen, welchen Nutzen Q._____