10 einer Stunde in freier Erzählung, ohne dass ihm währenddessen Vorhalte gemacht werden mussten. Q.________ schilderte nicht nur konstant, was den Amphetaminhandel anbelangt, sondern erwähnte auch von sich aus den Verkauf von 5'000 Ec- stasy-Pillen (pag. 889, Z. 128 ff.). Letzterer führte, was den Beschuldigten betrifft, nicht zu einer Anklage, zumal es sich um ein Vergehen handelt, welches von der Auslieferung nicht mitumfasst wurde (pag. 3613). Q.________, L.________ sowie C.________ wurden jedoch allesamt wegen dieses Sachverhalts verurteilt (pag. 889, Z. 128 ff. sowie 1868 ff.