nie CHF 24'000.00 gegeben, vielleicht stamme dies von ihm selber, er habe selber Geld auf dem Konto, er wisse aber nicht wie viel (pag. 4366, Z. 16 ff.). Schliesslich wurde der Beschuldigte zur Lederjacke gemäss pagina 1770 befragt. Auf Frage, ob er diese Jacke kenne, gab er an, er habe ein Foto von dieser Jacke mitgebracht [Anm. der Kammer: Es handelt sich dabei um das Foto gemäss pag. 4399, welches der Abbildung gemäss pag. 556 entspricht]. Die wiederholte Frage, ob er die vorgehaltene Jacke [gem. pag. 1770] kenne, beantwortete er abschlägig und gab an, diese sei nicht schwarz, es sei nicht seine (pag. 4366, Z. 34 ff.).