_, wonach der Beschuldigte bei ihm jeweils Geld auf das Postkonto eingezahlt habe – mithin rund CHF 24'000.00 – gab der Beschuldigte an, er habe in den Jahren 2014 und 2015 mit Autos gehandelt und dabei CHF 14'000.00 - 15'000.00 verdient, jedoch nicht CHF 24'000.00. Er gebe zu, ab und zu bei M.________ Geld auf dessen Konto einbezahlt zu haben, jedoch sei es dabei immer nur um Autos gegangen. Für ihn sei das nichts Besonderes, er hätte nie mehr als CHF 15'000.00 gehabt. Er habe M.________ nie CHF 24'000.00 gegeben, vielleicht stamme dies von ihm selber, er habe selber Geld auf dem Konto, er wisse aber nicht wie viel (pag.