__ gekommen. Er, der Beschuldigte, kenne solche Leute und habe viele von denen im Gefängnis gesehen. Letzten Endes seien jedoch in seinem Auto [also in jenem von K.________] und in seinem Bunker Drogen gefunden worden, inkl. seinen Fingerabdrücken (pag. 4365, Z. 15 ff.). Angesprochen auf die Aussage von M.________, wonach der Beschuldigte bei ihm jeweils Geld auf das Postkonto eingezahlt habe – mithin rund CHF 24'000.00 – gab der Beschuldigte an, er habe in den Jahren 2014 und 2015 mit Autos gehandelt und dabei CHF 14'000.00 - 15'000.00 verdient, jedoch nicht CHF 24'000.00. Er gebe zu, ab und zu bei M.__