1. Die beschlagnahmten Schriftstücke seien bei den amtlichen Akten abzulegen. 2. Das beschlagnahmte Drogenmaterial, die beschlagnahmten Mobiltelefone inkl. SIM-Karten und Verpackung sowie diverse Unterlagen seien zur Vernichtung einzuziehen (Art. 69 StGB). 3. Die beschlagnahmte Identitätskarte sei A.________ herauszugeben. 4. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ___________) nach Ablauf der Frist sei dem zuständigen Bundesamt vorzeitig zu erteilen (Art. 16 Abs. 4 i.v.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).