Ebenfalls abgewiesen wurde eine dagegen erhobene Beschwerde ans Bundesgericht (Urteil 1B_279/2020 vom 23. Juni 2020). Aufgrund der Tatsache, dass am 15. August 2020 die ausgestandene Haft bereits ¾ der vom Regionalgericht Bern-Mittelland ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 50 Monaten betragen hätte und sich der Fortbestand der Sicherheitshaft bis zum oberinstanzlichen Verhandlungstag am 19. Januar 2021 als übermässig lang hätte erweisen können, wurde der Beschuldigte durch die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 6. August 2020 aus der Sicherheitshaft entlassen (pag. 4331 ff.).