Am 23. April 2020 stellte der Beschuldigte ein Haftentlassungsgesuch, welches mit Verfügung vom 1. Mai 2020 abgewiesen wurde (Akten SK 20 182, pag. 55 ff.). Ebenfalls abgewiesen wurde eine dagegen erhobene Beschwerde ans Bundesgericht (Urteil 1B_279/2020 vom 23. Juni 2020).