3. Entlassung aus der Sicherheitshaft Mit Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. Dezember 2019 wurde der Beschuldigte vorerst bis zum 11. März 2020 in Sicherheitshaft belassen (pag. 4119 f.). Die Sicherheitshaft wurde mit Verfügung vom 17. März 2020 durch die Verfahrensleitung der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern verlängert (Akten SK 20 115, pag. 25 ff.). Am 23. April 2020 stellte der Beschuldigte ein Haftentlassungsgesuch, welches mit Verfügung vom 1. Mai 2020 abgewiesen wurde (Akten SK 20 182, pag.