I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 12. Dezember 2019 erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) was folgt (pag. 4113 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Widerrufsverfahren betreffend Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10.02.2015 i.S. A.________ wird ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 150.00 an den Kanton Bern eingestellt. II. A.________ wird schuldig erklärt: der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und qualifiziert begangen durch