1. Für A.________ wird die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung angeordnet. 2. Für A.________ wird eine ambulante Behandlung angeordnet. 3. A.________ wird zu einer Busse von CHF 500.00, teilweise als Zusatzstrafe zu den Strafbefehlen vom 16.07.2018, vom 03.10.2018, vom 23.10.2018 und 28.12.2018 der Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau und Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von einem Jahr, mit Begleitperson, verurteilt.