a. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen 1. Fahrens ohne gültigen Fahrausweis oder anderen Berechtigungen, angeblich begangen am 06.12.2018 auf der Strecke Emmenmatt - Langnau im Emmental, z.N. D.________ AG, v.d. H.________ [AKS Ziff. 1.5]; 2. Konsums von Marihuana, mehrfach begangen in der Zeit von 01.07.2019 bis 28.07.2019 in Bern und Umgebung [AKS Ziff. 1.4]; eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. b. A.________ schuldig erklärt wurde wegen: 1. Veräusserns von Betäubungsmitteln, mehrfach begangen in der Zeit von Juli 2018 bis August 2018 in Bern und Umgebung [AKS Ziff. 1.1];