Dabei handelt es sich um eine reine Rechtsfrage, die den Strafpunkt betrifft. Da alle anderen Punkte bereits in Rechtskraft erwachsen sind und für die noch strittige Frage auch nicht relevant sind, kann diesbezüglich vollumfänglich auf das Urteil und dessen Begründung durch die Vorinstanz verwiesen werden (pag. 970 ff. und pag. 1004 ff.).