II. Materielles 7. Vorbemerkungen Strittig ist im vorliegenden Berufungsverfahren einzig noch, ob die von der Jugendanwaltschaft mit Verfügung vom 30. April 2019 per 1. Mai 2019 angeordnete stationäre Beobachtung (pag. 497 ff. verbunden mit einer vorsorglichen Schutzmassnahme der Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung) an die Strafe (Busse) anzurechnen ist. Dabei handelt es sich um eine reine Rechtsfrage, die den Strafpunkt betrifft.