In der Rubrik Antragsteller wurde die F.________ AG aufgeführt (pag. 117). Wegen dieses Vorfalls wurde in der Anklageschrift vom 24. September 2019 Anklage erhoben (pag. 791, Ziffer 1.12 der Anklageschrift [AKS]), und mit Urteil der Vorinstanz vom 9. Dezember 2019 wurde der Beschuldigte in diesem Punkt schuldig erklärt (pag. 974, Ziffer. II.5.7. des Urteilsdispositivs). Die Kammer stellte in ihrem Beschluss vom 18. März 2020 bereits fest, dass im Berufungsverfahren am 17. Februar 2020 ein Rückzug des Strafantrages der E.________ AG erfolgt ist