Bei Antragsdelikten stellt der Strafantrag eine Prozessvoraussetzung dar, deren Vorliegen von Amtes wegen zu prüfen ist. Fehlt es an einem rechtsgültigen Strafantrag, kann der Fall materiell nicht beurteilt werden und es ist die Einstellung des Verfahrens zu verfügen (RIEDO, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. Auflage 2019, N 108 f. zu Art. 30 StGB). Mit Schreiben vom 19. Februar 2019 stellte gemäss Briefkopf der E.________, vertreten durch die F.________ AG, G.________, Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis am 16. Februar 2019. In der Rubrik Antragsteller wurde die F.________ AG aufgeführt (pag.