Ziffer II.5.7 des Urteils) sei einzustellen. 3. Die – im Rahmen vorsorglicher Schutzmassnahmen – angeordnete stationäre Beobachtung sei auf die teilweise als Zusatzstrafe zu den Strafbefehlen vom 16.07.2018, 03.10.2018, 23.10.2018 und 28.12.2018 der Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau und der Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von einem Jahr, ausgesprochene Busse von CHF 500.00 im Umfang von CHF 500.00 anzurechnen.