3. Anträge der Parteien Der Beschuldigte stellte am 6. April 2020 folgende Anträge (pag. 1151 ff.): 1. Es sei festzustellen, dass die Ziffern I., II.1-II.4, II.5.1-II.5.6, II.5.8, II.5.9 des Urteils des Jugendgerichts des Kantons Bern vom 9. Dezember 2019 sowie die darin beschlossenen Anordnungen in Bezug auf die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung und die ambulante Behandlung sowie die Kostenfolgen in Rechtskraft erwachsen sind. 2. Das Strafverfahren gegen A.___