2 Jugendanwaltschaft (pag. 1129 ff.) wies die Kammer die E.________ AG mit Beschluss vom 18. März 2020 aus dem Verfahren. Die Einstellung des Verfahrens wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis oder anderen Berechtigungen, angeblich begangen am 16. Februar 2019 auf der Strecke Worb Dorf-Bern zum Nachteil der E.________ AG, wurde für den Endentscheid in Aussicht gestellt. Die durch den Rückzug verursachten Verfahrenskosten von CHF 100.00 wurden der E.____