1105). Die Kammer stellte mit Beschluss vom 24. Februar 2020 fest, dass der «Rückzug der Strafanzeige» der E.________ AG den Rückzug des Strafantrages sowie der Parteistellung als Straf- und Zivilklägerin impliziere. Es wurde in Aussicht gestellt, die E.________ AG aus dem Verfahren zu weisen. Ausserdem wurde die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 1109 ff.). Nach Stellungnahme des Beschuldigten (pag. 1121 ff.) und der Leitung der