Diese richtete sich gegen einen Schuldspruch wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis, angeblich begangen am 16. Februar 2019 auf der Strecke Worb Dorf-Bern zum Nachteil der E.________ AG (so die korrekte Bezeichnung gemäss Handelsregister), die unterbliebene Anrechnung der stationären Beobachtung an die bedingte Busse von CHF 500.00, den Zivilpunkt und die damit verbundenen Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 1085 ff.). Der Beschuldigte ersuchte um Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens (pag.