2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 19. Dezember 2019 fristgerecht die Berufung an (pag. 998). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 6. Januar 2020 (pag. 1075 ff.) erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die teilweise Berufung. Diese richtete sich gegen einen Schuldspruch wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis, angeblich begangen am 16. Februar 2019 auf der Strecke Worb Dorf-Bern zum Nachteil der E._____