Er wurde zu einer Busse von CHF 500.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs, teilweise als Zusatzstrafe zu vier früheren Strafbefehlen, sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 700.00 verurteilt. Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte verurteilt zur Bezahlung von CHF 190.00 Schadenersatz zuzüglich Zins an den Regionalverkehr Bern– Solothurn (RBS) (pag. 970 ff.).