Der Beschuldigte wurde hingegen schuldig erklärt der mehrfachen Widerhandlungen und Konsumwiderhandlungen (Opiate und Marihuana) gegen das BetmG sowie des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis oder anderen Berechtigungen in neun Fällen. Für den Beschuldigten wurde die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung und eine ambulante Behandlung angeordnet. Er wurde zu einer Busse von CHF 500.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs, teilweise als Zusatzstrafe zu vier früheren Strafbefehlen, sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 700.00 verurteilt.