verurteilt 1. zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die ausgestandene Polizeihaft (26. September 2016) von einem Tag wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 23'331.30; 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'000.00. 35 II.