26. Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 26.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ im erstinstanzlichen Verfahren wurde von der Vorinstanz auf CHF 11‘062.60 (inkl. Auslagen und MWSt) festgesetzt, wovon der geleistete Vorschuss durch den Kanton Bern im Umfang von CHF 7‘198.45 abzuziehen ist, ausmachend total CHF 3‘864.15 (pag. 746, S. 60 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese Entschädigungsregelung ist nicht zu beanstanden. Rechtsanwalt B.__