25.3 Verfahrenskosten im Widerrufsverfahren Die Vorinstanz auferlegte dem Beschuldigten für das Widerrufsverfahren im erstinstanzlichen Verfahren die Kosten im Umfang von CHF 300.00; dabei bleibt es vorliegend. Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen zudem auch die für die Beurteilung des Widerrufs entstandenen oberinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 300.00 zu Lasten des Beschuldigten.