Es kann den Verurteilten verwarnen oder die Probezeit um höchstens die Hälfte der im Urteil festgesetzten Dauer verlängern. Der Beschuldigte wurde, wie bereits mehrfach erwähnt, am 2. Juni 2016 durch das Obergericht des Kantons Bern zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs sowie unter Auferlegung einer Probezeit von vier Jahren, verurteilt. Die vorliegend zu beurteilenden Delikte, welche allesamt in der Zeit von Januar 2014 bis Mai 2017 begangen wurden, fallen damit zumindest teilweise in die Probezeit, weshalb der Widerruf des bedingten Strafvollzugs zu prüfen ist.