17.6 verwiesen werden. Die Täterkomponenten führen insgesamt zu einer Erhöhung um 3 ½ Monate auf insgesamt 14 ½ Monate Freiheitsstrafe. 19. Addition Die unter Ziff. 17.7 festgesetzte Zusatzstrafe sowie die Strafe für den nach dem Ersturteil begangenen gewerbsmässigen Betrug (Ziff. 18.1.2) sind nun zu addieren (25 Tage + 14 ½ Monate). Daraus resultiert eine Freiheitsstrafe von gut 15 Monaten als teilweise Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 2. Juni 2016.