Wer für jede neue Bestellung ein neues Konto eröffnet und damit einen neuen Namen sowie eine neue E-Mail-Adresse kreiert, gezielt alte Computer kauft, um so neue IP- Adressen zu generieren und schliesslich auch hinsichtlich der Lieferadresse bunt variiert, um das Opfer zu täuschen, offenbart eine erhebliche kriminelle Energie. Auf der Seite des subjektiven Tatverschuldens gilt auch an dieser Stelle, dass der Beschuldigte zwar direktvorsätzlich handelte, dies jedoch dem Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs immanent und daher neutral zu werten ist.