Er tat, wie bereits unter Ziff. 12 ausgeführt, alles in seiner Macht Stehende, um die Bestellungen zu erhalten; mit anderen Worten lag es nicht mehr im Machtbereich des Beschuldigten, ob die Pakete tatsächlich bei ihm eintreffen oder nicht. Aus diesem Grund ist auch nur eine geringe, nämlich eine Reduktion um zwei Tage, angezeigt. Es resultiert somit eine Freiheitsstrafe von 18 Tagen. Im Rahmen der Asperation sind davon 12 Tage zu berücksichtigen.