Die Summe dieser Erhöhungen und die Einsatzstrafe ergeben zusammen die Gesamtstrafe. 17.2 Einsatzstrafe Die mit Urteil vom 2. Juni 2016 festgelegte Sanktion beträgt 15 Monate Freiheitsstrafe. 17.3 Asperation für den Schuldspruch wegen einfachen Betrugs 17.3.1 Tatkomponenten Hinsichtlich der Beurteilung der Tatschwere ist von Bedeutung, wie gross der entstandene Schaden ist, zumal Art. 146 StGB das Rechtsgut des Vermögens schützt. Vorliegend beträgt der verursachte Schaden und damit der Deliktsbetrag im Februar 2014 CHF 490.00 und ist klar im untersten Bereich anzusiedeln.