2019, N 541). Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 2. Juni 2016 wurde der Beschuldigte wegen Veruntreuung im Deliktsbetrag von CHF 53'500.00 sowie wegen mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage im Deliktsbetrag von rund CHF 25'000.00 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs. Bei den vorliegend neu zu be-