Der vorliegende Fall ist […] nicht mit dem beispielhaft zitierten Urteil des Bundesgerichts 6B_24/2018 vergleichbar, da hier nicht immer der „gleiche Kunde“ auftrat, welcher stets die künftige Nichtleistung zu erkennen gab, sondern ein Beschuldigter, der sich als ganz viele verschiedene Personen ausgab. Es wurden immer wieder neue Kreationen an Namen, E-Mailadressen und Anschriften verwendet, darunter Männer- wie auch Frauennamen, ähnliche wie auch sehr unterschiedlich lautende Namen.