Um das Merkmal der Handelsüblichkeit zu konkretisieren, kann festgehalten werden, dass beispielsweise bei der Bestellung eines leistungsstarken Druckers durch eine Privatperson für rund CHF 2'200.00 nicht mehr von einem handelsüblichen Alltagsgeschäft gesprochen werden kann. Generell ist die Lieferung auf Rechnung bei über das Internet bestellter Ware eher unüblich bei Bestellungen von Produkten mit einem höheren Warenwert. Üblich ist hingegen die Bezahlung der Ware per Kreditkarte oder Vorauskasse, ehe diese versandt wird.