Auf Vorhalt, viele der gelieferten Waren seien sehr unterschiedlicher Artikelgrössen und könnten daher kaum für sich selber, sondern müssten für jemanden anderes bestellt worden sein, gab der Beschuldigte an, Kleiderfirmen hätten verschiedene Grössen. Die Grössen seien nicht bei allen Firmen gleich. Die Ware sei sonst eigentlich schon für ihn selber gewesen (pag. 125 Z. 376 ff.). Auf Frage, warum er die Ware nicht bezahlt habe, führte der Beschuldigte aus,