Auf Frage, was er mit der nach S.________ und E.________ gelieferten Ware gemacht habe, gab der Beschuldigte an, das meiste habe er N.________ verschenkt, einen Teil davon habe er auch über das Internet verkauft. Zum Teil habe er Sachen auch im Coop mit Inserat ausgeschrieben. Das habe er aber mit der Zeit sein lassen (pag. 125 Z. 368 ff.). Auf Vorhalt, viele der gelieferten Waren seien sehr unterschiedlicher Artikelgrössen und könnten daher kaum für sich selber, sondern müssten für jemanden anderes bestellt worden sein, gab der Beschuldigte an, Kleiderfirmen hätten verschiedene Grössen.