Vor Kurzem habe er für einen R.________ in G.________ drei bis vier Mal bei der Straf- und Zivilklägerin bestellt. Er habe ihm gesagt, er könne die Sachen für 50% bestellen, weil er dort jemanden von der Firma kenne. Ein Paket sei nach G.________ geliefert worden und die anderen vier Pakete nach H.________. R.________ wisse aber auch nichts von dem. Er habe ihm auch noch Kleider von anderen Bestellungen geschenkt (pag. 120 f. Z. 163 ff.). Auf Frage, was er mit der nach S.________ und E.________ gelieferten Ware gemacht habe, gab der Beschuldigte an, das meiste habe er N.______