Sie hätten aber nichts von der Sache gewusst. Er habe den beiden Personen verschiedene Sachen geschenkt, auch für P.________ (Land). N.________ habe er von 2010 bis 2014 Kleider geschenkt. Den Betrag könne er nicht mehr sagen, das sei so lange her. Es sei von der Straf- und Zivilklägerin sicher ein ganzer Schrank voll Kleider gewesen, 3 – 4 m3. M.________ habe er ab 2014 bis vor kurzem sicher ebenfalls 4 – 6 m3 Kleider der Straf- und Zivilklägerin geschenkt. Der Betrag für die Kleider dürfte sicher bei mehreren tausend Franken gelegen haben. Vor Kurzem habe er für einen R.___