Aus dem Vorgehen des Beschuldigten, Computer günstig einzukaufen, zu reparieren und im Anschluss wieder zu verkaufen, erhellt somit, wieso seine Bestellungen nicht lediglich über eine, sondern 33 verschiedene IP-Adressen getätigt wurden. 9.2 Zur Frage, was der Beschuldigte mit all seinen Bestellungen wollte, äusserte er sich anlässlich seiner Einvernahme bei der Polizei am 26. September 2016 wie folgt: Die meisten Sachen habe er verschenkt. An die Taxifahrer N.________ von der Taxizentrale D.________ und M.________ aus P.________ (Land) von Q.________ (Unternehmen). Sie hätten aber nichts von der Sache gewusst.