119 Z. 99 ff.). Auf weitere Frage, mit welchem Computer er die Waren jeweils bestellt habe, erklärte der Beschuldigte, es seien verschiedene, er habe wie bereits erwähnt PCs billig eingekauft, repariert und diese dann wieder verkauft. Mit diesen PCs habe er jeweils auch Bestellungen bei der Straf- und Zivilklägerin gemacht (pag. 121 f. Z. 216 ff.). Aus dem Vorgehen des Beschuldigten, Computer günstig einzukaufen, zu reparieren und im Anschluss wieder zu verkaufen, erhellt somit, wieso seine Bestellungen nicht lediglich über eine, sondern 33 verschiedene IP-Adressen getätigt wurden.