8 schuldigten ausgeliefert (pag. 380 ff., Bestellungen Nr. 1 – 127), gefolgt von den Bestellungen, welche retourniert (pag. 391 f., Bestellungen Nr. 128 – 136) und schliesslich jene, welche rechtzeitig storniert wurden (pag. 392 ff., Bestellungen Nr. 137 – 197). Wie die Vorinstanz korrekt ausführte, lässt sich der Forderungsaufstellung der Straf- und Zivilklägerin entnehmen, dass der Beschuldigte grundsätzlich für alle seine Bestellungen neue Namen und neue (dazugehörige) E-Mail-Adressen kreierte, einige wenige Male jedoch auch versuchte, mit dem gleichen Konto mehrere Bestellungen zu tätigen (pag.