148 Z. 132 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte schliesslich zu Protokoll, er habe nicht ausschliesslich bei der Straf- und Zivilklägerin bestellt. Die Firma sei dann halt so blöd gewesen und hätte es einfach nicht im Griff. Das sei noch heute so. Bereits vor 10 – 15 Jahren sei das gross in den Medien gewesen. Die Straf- und Zivilklägerin habe einen sehr schlechten Ruf. Das sei aber nicht mit seinem Fall verbunden. Sie habe schon damals schwere Fehler gemacht und bezahle Arbeitnehmer schlecht (pag. 658 Z. 7 ff.).