Deshalb habe sich die Straf- und Zivilklägerin mitschuldig gemacht. Sie hätten dies relativ schnell merken müssen. Die anderen Firmen würden dies anders und intelligenter machen. Dadurch würden sie es viel schneller merken. Wenn er nachts bei der Straf- und Zivilklägerin bestelle, mache das Computersystem die Prüfung automatisch und das Paket werde zugesandt. Bei den anderen Firmen werde keine Bestellung ausgelöst, ohne von jemandem vorher geprüft worden zu sein. Er könne diverse Firmen aufzählen, bei welchen er es auch probiert habe. Bei denen habe es nicht geklappt. Er habe es aber extra gemacht, um dies herauszufinden (pag. 148 Z. 132 ff.).